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computerimplementierte Erfindungen

Die fortschreitende Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche und hat auch im Patentwesen große Veränderungen mit sich gebracht. In vielen klassischen Technologiebereichen, beispielsweise dem Maschinenbau, kommen mittlerweile rechnergestützte Lösungen zum Einsatz.

Eine computerimplementierten Erfindung (CII – Computer-Implemented Invention, „Softwareerfindung“) ist eine Erfindung, die einen Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung umfasst und bei der mindestens ein Merkmal ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird.

Weitere Details können Sie in den "Richtlinien für die Prüfung von Softwareerfindungen" nachlesen, die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung erstellt wurde.

Damit hat eine weitgehende Harmonisierung der Prüfungspraxis des Österreichischen Patentamtes mit der Prüfungspraxis des Europäischen Patentamtes und den Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA stattgefunden.

Letzte Bearbeitung: 23.05.2022

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