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Erfindung

Technische Erfindungen können durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Logos oder Markenentwicklungen sind durch Markenschutz schützbar und Innovationen im Designbereich mit dem Musterschutz.

Eine ganze Reihe von "Erfindungen" sind allerdings durch kein gewerbliches Schutzrecht schützbar, wie z. B. reine Ideen oder Entdeckungen.

Werke der bildenden und angewandten Kunst, aber auch Software, sind mit der Schöpfung automatisch durch das Urheberrecht geschützt.

Letzte Bearbeitung: 07.03.2017

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