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Geistiges Eigentum

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Umgang mit geistigem Eigentum

Eigentümer/innen von immateriellen Gütern (z. B. Erfindungen im Patentrecht, Werke der Literatur im Urheberrecht) haben – wie die Eigentümer/innen von körperlichen Sachen – eine Reihe von Rechten. Sie können ihr Eigentum etwa verwerten, es auf andere übertragen oder andere davon ausschließen. Es steht ihnen sogar zu, ihr Eigentum zu vernichten. 

Geistiges Eigentum ist oft frei zugänglich (Patentschriften, Texte im Internet). Trotzdem bedeutet das nicht, dass jede und jeder es nach Belieben nutzen (z. B. verwenden oder verwerten) darf. Um geistiges Eigentum nutzen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis durch die Eigentümerin/den Eigentümer. Eine solche wird meist Lizenz genannt und kann verkauft, aber auch gratis vergeben werden. Mit einer Lizenz vergibt die/der Eigentümer/in gewisse Nutzungsrechte. Der Umfang dieser Nutzungsrechte ergibt sich aus der Lizenz.

Wer geistiges Eigentum nutzt, ohne dazu berechtigt zu sein, verletzt das Recht der Eigentümerin/des Eigentümers.

Grundsätzlich ist es so wie mit materiellem Eigentum: Der Dieb kann die Beute verkaufen, obwohl er es nicht darf. Es ist also immer zwischen einem faktischen Können und einem rechtlichen Dürfen zu unterscheiden.

Um ein Beispiel aus der Welt der Immaterialgüterrechte zu nennen: Man kann ein im Internet veröffentlichtes Buch ausdrucken und lesen – ohne der Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers darf man es allerdings nicht verkaufen.

Bevor man fremdes geistiges Eigentum nutzt, ist es daher wichtig, abzuklären, inwiefern man dies überhaupt darf. Dies gilt beispielsweise auch bei Diensterfindungen oder bei Erfindungen im Team: Bitte beachten Sie, möglicherweise sind Sie nicht die alleinige Inhaberin/der alleinige Inhaber der Rechte an Ihrer Erfindung.

Vorsicht: Bei der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen (Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche). Man kann man sich strafbar machen und ist im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung vorbestraft!

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