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Geografische Verbandsmarke

Die geografische Verbandsmarke (§ 62 Abs. 4 MSchG) kommt für die rechtliche Absicherung einfacher und qualifizierter Herkunftsangaben in Frage, für alle Warengruppen und sogar für Angaben, die den Ort bezeichnen, an dem Dienstleistungen erbracht werden. Ihr Schutz ist auf Österreich und einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt (durch Erneuerungsgebühr immer wieder um weitere zehn Jahre verlängerbar). Sie erleichtert die zivil- und strafrechtliche Verfolgung unrechtmäßiger (irreführender, nachahmender) Verwendung (z. B. für Produkte minderwertiger Qualität) und fördert das Ansehen der Bezeichnung am Markt.

Besonderheiten dieser Markenart:

  • ihre Eintragbarkeit hängt nicht - wie bei den "normalen" Marken - davon ab, ob sie im markenrechtlichen Sinne unterscheidungskräftig ist, also die Produkte einem bestimmen Betrieb zuordnen kann. Sie soll stattdessen eine bestimmte geografische Herkunft der Produkte kennzeichnen.
  • sie gibt den Verbandsmitgliedern kein Recht zur alleinigen Verwendung der Bezeichnung - anders als "normale" Verbandsmarken. Auch Verbandsfremde können geografische Verbandsmarken verwenden, wenn deren Benutzung nur den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel (z. B. durch die Verbandsmarkensatzung festgelegt) entspricht.

Informationen zu den Anmeldungserfordernissen und Verfahrensgebühren finden Sie unter dem Stichwort "Verbandsmarke" im Informationsblatt für nationale Markenanmeldung (MA 501) sowie in der Gebührenliste zum Punkt Marke.

Schutz im Ausland

Der Schutz einer nationalen geografischen Verbandsmarke kann, nach dem üblichen Verfahren für internationale Marken auf Mitglieder des Madrider Systems ausgedehnt werden (siehe Informationsblatt Internationale Marke MA 571). EU-weiter Schutz kann auch als Unions- "Kollektivmarke" nach der Unionsmarkenverordnung erlangt werden.

Herkunftsschutz gemäß VO (EG) Nr. 1151/2012 vs. Schutz als geografische Verbandsmarke

VO 1151/2012
Geografische Verbandsmarke
Geltungsbereich in allen EU-MitgliedstaatenÖsterreichweit / als Unionsmarke in allen EU-Mitgliedsstaaten / als internationale Marke in den jeweiligen Schutzstaaten
Schutzdauerunbeschränkt10 Jahre / jedoch wie Marke verlängerbar
Was kann geschützt werden?qualifizierte Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel + zum menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisseeinfache und qualifizierte Herkunftsangaben für alle Produkte und sogar Dienstleistungen
Kontrolleverpflichtende Kontrolle durch zugelassene Kontrollstellenkeine Vorgaben
Logoeuropaweit einheitliches Logo kennzeichnet die Erfüllung der Qualitäts- und Formalkriterien dieses Systemskeine Vorgaben
Kosten€ 605 für nationale Prüfung; jährliche Kontrollkosten; auf europäischer Ebene keine Kostenfür österreichweiten Schutz: ab € 484 / € 464 bei Online-Anmeldung / Verlängerung: ab € 1300
für Unionsmarke: ab € 1500 + Verlängerung:  ab € 1500
für internationale Marke: va. abhängig von Anzahl der Schutzstaaten

Letzte Bearbeitung: 01.09.2017

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