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Marke-Verlängerung

Das Markenrecht endet 10 Jahre (oder ein Vielfaches davon) nach Tag der Anmeldung.  

[Anmerkung: Die Berechnung der Schutzdauer musste aufgrund gesetzlicher Änderungen umgestellt werden. Für vor dem 1.9.2018 registrierte Marken gibt es eine Übergangsregelung – Näheres siehe das Infoblatt „Jahres- und Erneuerungsgebühren“].

Der Schutz kann in weiterer Folge unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden und zwar völlig unbürokratisch, einfach durch rechtzeitige Zahlung der Erneuerungsgebühr (kein Antrag). Die Gebührenentrichtung kann innerhalb eines Jahres vor Ende der Schutzdauer erfolgen, aber auch noch innerhalb von sechs Monaten danach (Nachfrist). Bei einer Zahlung erst innerhalb der Nachfrist erhöht sich die Gebühr um 20%.

Markeninhaber/Markeninhaberinnen bzw. ihre Vertretenden werden vom bevorstehenden Ablauf der Schutzdauer ihrer Marke amtlicherseits - als Serviceleistung – ca. 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer verständigt. Selbstverständlich muss für die Einzahlung der Erneuerungsgebühr das Einlangen dieser Verständigung nicht abgewartet werden. Auch können aus dem allfälligen Unterbleiben dieser Verständigung keine Ansprüche abgeleitet werden.

Die Höhe und den Fälligkeitstermin der Erneuerungsgebühr können Sie online abfragen, wenn Sie folgendem Pfad folgen:

see-ip.patentamt.at -> Anmelde- oder Registernummer eingeben -> Registernummer anklicken -> "Link zur Marke" anklicken

Letzte Bearbeitung: 01.01.2019

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