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Priorität

Erfindungen

Für die Anmeldung Ihres Patentes/Gebrauchsmusters in mehreren Ländern können Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Anmeldetag die Priorität beanspruchen. Damit wird Ihre Erfindung zeitlich auch in anderen Ländern so behandelt wie Ihre Erstanmeldung - d. h. Sie nehmen Ihren Anmeldetag mit. Ohne Prioritätsbeanspruchung riskieren Sie, dass jemand in der Zwischenzeit dieselbe Erfindung macht und veröffentlicht oder gar anmeldet. Mit der Priorität haben jedoch Sie den zeitlichen Vorrang.

Über den Tag, an dem Ihre Anmeldung eingegangen ist, stellen wir Ihnen auf Antrag einen Prioritätsbeleg aus.

Marke

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erlangen Sie das Recht der Priorität, d. h. Sie können Ihr Markenrecht – nach seiner Registrierung – gegenüber später entstehenden bzw. angemeldeten verwechslungsfähigen Rechten Dritter durchsetzen.

Falls Sie dieselbe Marke für dieselben Waren und/oder Dienstleistungen bereits im Ausland oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante erstmals angemeldet haben, können Sie den Anmeldetag dieser Erstanmeldung für Ihre nunmehrige Anmeldung beanspruchen, wenn das Anmeldedatum der Erstanmeldung maximal sechs Monate vor dem Anmeldetag Ihrer nunmehrigen Anmeldung liegt. Ihre Anmeldung in Österreich wird dann so behandelt, als wäre sie bereits zum Zeitpunkt der Erstanmeldung eingereicht worden. Wenn Sie eine Priorität beanspruchen wollen, müssen Sie den Tag, das Land und das Aktenzeichen der Erstanmeldung angeben. Besteht ein Prioritätsrecht nur für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungen, so ist das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Prioritäten zu ordnen. Bitte fügen Sie in diesem Fall der Angabe von Tag, Land und Aktenzeichen den Vermerk „Teilpriorität“ hinzu.

Muster

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangen Sie das Recht der Priorität. Steht Ihnen als Anmelder/in ein Prioritätsrecht aufgrund einer nicht mehr als sechs Monate zurückliegenden Auslandsanmeldung zu, so habe Sie dieses ausdrücklich in Anspruch zu nehmen.

Dabei sind der Tag der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird, und das Land, in dem diese Anmeldung bewirkt worden ist, anzugeben (Prioritätserklärung). Ferner ist das Aktenzeichen der Anmeldung anzuführen. Die Prioritätserklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Anmeldung beim Patentamt abzugeben. Es empfiehlt sich allerdings, diese Erklärung bereits in das Anmeldeformular bzw. bei Sammelanmeldungen in das jeweilige Beiblatt aufzunehmen.

Prioritätsbelege

Wir stellen den Prioritätsbeleg auch elektronisch (via dualer Zustellung oder E-Mail) als PDF Dokument mit Amtssignatur zu. Der Prioritätsbeleg enthält die originalen Anmeldeunterlagen und dienst u.a. als Vorlage bei anderen Patentämtern.

Die PDF-Datei ist mit der Amtssignatur des Patentamtes digital signiert / unterschrieben und besitzt damit gemäß E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Das Deckblatt enthält den Signaturblock samt der Bildmarke, an Hand deren Sie das Datum und den Unterzeichner, das Österreichische Patentamt, erkennen können. Die digitale Unterschrift können Sie auch im PDF-Dokument selbst prüfen.

Auch am Ausdruck einer amtssignierten elektronischen Urkunde ist der Signaturblock ersichtlich und der Ausdruck besitzt die gleiche Beweiskraft wie die elektronische Urkunde selbst.

WIPO Digital Access Service (DAS)

Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) Systems der WIPO teil.

Vorteil für Sie als Anmelder*in: Sie müssen selbst nicht mit Prioritätsbelegen hantieren.

Um DAS nutzen zu können, fordern Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg für Ihr Schutzrecht an und merken den Wunsch an, DAS nutzen zu wollen. Sie bekommen dann einen persönlichen Zugangscode per E-Mail zugeschickt. Diesen Code können Sie dann jenen Patentämtern bekanntgeben, bei denen Sie die Priorität nutzen möchten. Diese Patentämter können damit den Prioritätsbeleg für Ihr Schutzrecht aus der DAS-Datenbank herunterladen. Sie selbst haben keinen Zugriff  in das DAS.  

Voraussetzung zur Nutzung des DAS: das jeweilige Patentamt muss ebenfalls an DAS teilnehmen, die Liste der teilnehmenden Ämter finden Sie hier.

Weitere Informationen zum DAS finden Sie hier auf der Website der WIPO.

Bitte beachten Sie für die Verarbeitung von persönlichen Daten in Zusammenhang mit Prioritätsbelegen unsere Datenschutzerklärung für die Hoheitsverwaltung, für WIPO DAS insbesondere Punkte 3.2 und 3.3.

 

Wenn Sie Prioritätsbelege oder Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtlichen Abschriften und Beglaubigungen benötigen, wenden sie sich bitte an:

Telefon +43 1 534 24 - 289 oder prioritaeten(at)patentamt.at

Letzte Bearbeitung: 15.04.2020

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