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Rekurs

In der Regel können Beschlüsse der technischen und juristischen Abteilungen des Österreichischen Patentamtes durch Rekurs an das OLG Wien angefochten werden.

Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten, jedoch beim Österreichischen Patentamt schriftlich einzubringen. Er muss hinreichend erkennen lassen, aus welchen Gründen sich die Partei beschwert erachtet und welche andere Entscheidung sie anstrebt.

Im Rekursverfahren besteht keine Vertretungspflicht; wer sich jedoch vertreten lassen will, muss dies durch eine in Österreich zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person aus der Rechts- oder Patentwaltschaft oder einen Notar bzw. eine Notarin tun.

 

Letzte Bearbeitung: 07.03.2017

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