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Zusatzpatent

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Zusatzpatent

Bei Verbesserung oder Erweiterung eines bereits bestehenden Patentes oder einer zur Patentierung angemeldeten Erfindung kann auch ein Zusatzpatent angemeldet werden. In diesem Fall ist nur eine Jahresgebühr für die gesamte Geltungsdauer zu zahlen. Sie müssen dazu die Patentnummer des bereits erteilten Patentes oder - wenn dieses noch nicht erteilt ist - das Aktenzeichen der Stammanmeldung im Anmeldeformular angeben. Zusatzpatente erreichen jedoch ihr Ende mit dem Stammpatent.
Im Gebrauchsmusterverfahren ist keine Zusatzanmeldung vorgesehen.

Letzte Bearbeitung: 07.03.2017

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