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Was Sie unbedingt wissen sollten

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, kurz FFG, bietet Gründer:innen eine Förderung im Rahmen eines Patent Schecks an. Der Patent Scheck ermöglicht einen einfachen Einstieg in den Erfindungsschutz und deckt 80 % der Kosten ab, die rund um eine Patentanmeldung anfallen. Der Zuschuss beträgt maximal € 10.000.

Nach Bewilligung der Förderung folgt Phase 1, in der verpflichtend eine interaktive Schutzrecht-Recherche in Kooperation mit einem recherchierenden und prüfenden Patentamt in Europa durchzuführen ist (z.B. dem Österreichischen Patentamt).

Wir, das Österreichische Patentamt, vergeben keine Förderungen! Sie haben bei uns als eines der recherchierenden und prüfenden Patentämter in Europa jedoch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von € 1.710, die Phase 1 des Patent Schecks zu absolvieren. Nach Abschluss der Phase 1 bekommen sie € 1.300 von der FFG rücküberwiesen.

Der Ablauf

  1. Als Inhaber:in eines Start-ups oder KMU oder als Einzelperson beantragen Sie den Patent Scheck über das Online Formular auf https://ecall.ffg.at/.
  2. Nach wenigen Wochen wird der Patent Scheck ausgestellt.
  3. Damit müssen Sie verpflichtend (Phase 1) bei einem nationalen, recherchierenden und prüfenden Patentamt in Europa online die „Recherche nach Maß" beauftragen. Mittels des „e-call Systems“ auf der FFG-website gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular für das jeweilige Patentamt. Wir, das Österreichische Patentamt, bieten ein solches Service gegen eine Gebühr von € 1.710 an:
  4. Es folgt das Erstgespräch mit unseren Expert:innen, die eine Recherche erstellen. Im Zweitgespräch werden die Rechercheergebnisse vorgestellt.
  5. Dann ist klar, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist. Wenn nein, ist der Fördervertrag beendet. Trotzdem können Sie versuchen mit den Expert:innen eine andere Schutzstrategie zu finden. Sie erhalten rund € 1.300 überwiesen.
  6. Wenn ja, können Sie eine nationale und/oder eine internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) durchführen.

Welche Kosten werden mit dem Patent Scheck gedeckt?

Phase 1:

  • Recherche nach Maß

Phase 2:

  • Service von Patentanwält:innen (sowie Rechtsanwält:innen mit ausgewiesener, vorhandener Expertise im Bereich des Patentwesens) im Zuge der Patentanmeldung
  • Nationale und/oder internationale Patentanmeldung

Wer kann beantragen?

Als Antragsteller:innen (Anmelder:innen) müssen Sie Inhaber:in eines österreichischen Technologie-Start-ups, ein Technologie–KMU, oder eine Einzelperson sein, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen kann (z. B. Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

Hinweis zu KMU: Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR bzw. ihre Jahresbilanzsumme beläuft sich auf höchstens 43 Mio. EUR.

Beachten Sie!

  • Gefördert wird in Form eines Zuschusses in der Höhe von maximal € 10.000,-, das sind 80% der Gesamtkosten (ca. € 12.500,-), die im Rahmen einer Patentanmeldung anfallen können.
  • Mit dem Patent Scheck werden nur Patente gefördert. Andere Schutzrechte, wie Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designschutz sind mit dem Patent Scheck nicht förderbar.
  • Stellt sich in Phase 1 heraus, dass Ihre Innovation dem Patentschutz nicht zugänglich ist, ist der Fördervertrag beendet.

Noch Fragen?

Bei Fragen zur Förderung und Förderungsbedingungen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft www.ffg.at/patentscheck.

Bei Fragen zur verpflichtenden Phase 1 („Recherche nach Maß“) stehen wir, das Österreichische Patentamt, Ihnen als eines der nationalen, recherchierenden und prüfenden Patentämter in Europa gerne zur Verfügung. Siehe Quicklinks/Kontakt.

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