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Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz, UrhG)

Das Urheberrecht schützt die konkrete Ausprägung eines Werkes bzw. Produktes.

Im Urheberrecht unterscheidet man zwischen vier Werkkategorien: Literatur (Software), Tonkunst, bildende Künste und Filmkunst.

Auch das Layout einer Web-Seite (z. B. die verwendeten Symbole für die Links, deren Anordnung etc.) sowie Marketing-Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz, wenn es eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ ist. D. h. die urheberrechtlich geschützte Web-Seite muss sich durch eine gewisse Individualität und Originalität gegenüber einer rein hand-werklichen, routinemäßigen Web-Seite, die nicht durch das Urheberrecht schützbar ist, abheben.

Dieser Schutz vor einer sklavischen Nachahmung ist auch ohne Registrierung oder besondere Kennzeichnung gültig.

Das Österreichische Patentamt ist für das Urheberrecht nicht zuständig. Informationen bezüglich des Urheberrechts erhalten sie beim Bundesministerium für Justiz oder auf help.gv.at.

Letzte Bearbeitung: 22.03.2017

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