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Namens- und Adressänderung

Änderung der Namens- oder Adressdaten von Musterinhaber/in bzw. Vertreter/in

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Markeninhaber/in

Der Name des/der Musterinhabers/in kann sich ändern, ohne dass sich der Namensträger (natürliche oder juristische Person) selbst ändert. Dies kann zB der Fall sein bei Umbenennungen des Unternehmens, bei Namensänderungen aufgrund von Eheschließungen oder Scheidungen, Adoption odgl. Es empfiehlt sich die Mitteilung und Sichtbarmachung dieser Änderungen, ebenso wie die Mitteilung eines allfälligen Adresswechsels, um für das Amt und Dritte als Musterinhaber/in erreichbar zu bleiben. Andernfalls könnten postalische Zustellschwierigkeiten Verfahren verzögern oder im Extremfall sogar bis zum Verlust des Musterrechts reichen. 

ACHTUNG: Die Änderung des Namens des/der Musterinhabers/In ist gebührenpflichtig.  Die Änderung ist in geeigneter Form zu belegen und diese Dokumente sind (Firmenbuchauszüge, Heiratsurkunden etc.) in unbeglaubigter Form als pdf-Datei hochzuladen. Für die Änderung der Adressdaten fallen keine Kosten an bzw. sind auch keine Belege beizuschließen.

Vertreter/in

Änderungen des/der Vertretenden oder seiner/ihrer Adressdaten sind im Formular lediglich anzugeben und sind gebührenfrei; Belege müssen nicht vorgelegt werden.

Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt. 

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