Damit ein Smartphone ins Mobilfunknetz gehen, ein Laptop sich ins WLAN einwählen oder ein Kopfhörer sich per Bluetooth verbinden kann, müssen sie gemeinsamen technischen Standards folgen – in denen meistens patentierte Erfindungen stecken. Wer den Standard nutzen will, braucht deshalb eine Lizenz für diese sogenannten standardessenziellen Patente (SEP).
Inhaber:innen solcher Patente sollen den Zugang zum Standard in der Regel nicht blockieren können. Deshalb verpflichten sie sich, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu vergeben, kurz FRAND (fair, reasonable and non-discriminatory). Was das im Einzelfall heißt, ist allerdings oft umstritten.
Leitlinien für die außergerichtliche Einigung
Hier setzt das Mediations- und Schiedszentrum in Patentsachen des Einheitlichen Patentgerichts, kurz PMAC, an: Eine Arbeitsgruppe aus SEP- und FRAND-Fachleuten hat ein Diskussionspapier für künftige Leitlinien vorgelegt. Sie sollen unverbindlich und flexibel sein und zeigen, wie sich FRAND-Streitigkeiten per Mediation, Schiedsverfahren oder Schiedsgutachten beilegen lassen.
Konsultation bis 26. Oktober
Derzeit läuft dazu eine öffentliche Konsultation. Sie richtet sich vor allem an Inhaber:innen von SEP und an Unternehmen als potenzielle Lizenznehmer:innen, die Standards in ihren Produkten einsetzen. Stellungnahmen sind bis 26. Oktober 2026 per E-Mail an contact-pmac@unifiedpatentcourt.org möglich.
→ Das Diskussionspapier und weitere Informationen (auf Englisch) finden Sie hier