Noch immer hält sich das Gerücht, dass Software nicht mit einem Patent geschützt werden könne. Vielleicht, weil es einen wahren Kern enthält: Der Quellcode selbst ist tatsächlich nicht patentierbar.
Trotzdem ist der Quellcode von Software ab dem Moment seiner Entstehung automatisch geschützt, ganz ohne Anmeldung oder Gebühren – und zwar durch das Urheberrecht. Denn Software gilt als Sprachwerk und genießt damit den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie Werke der Literatur. Das heißt aber auch: Geschützt ist nur die exakte Formulierung, nicht aber die Funktion oder Wirkung von Software. Schreibt jemand einen Quellcode mit anderen Formulierungen oder in einer anderen Programmiersprache, dann ist das keine Verletzung des Urheberrechts, auch wenn die Software dieselbe Funktion ausführt oder dieselbe Wirkung erzielt.
Hier kommt das Patent ins Spiel: Mit ihm lassen sich Funktion und Wirkung einer Software schützen – sofern sie die Kriterien für ein Patent erfüllt. Dafür muss sie zumindest zwei Hürden überwinden, die für alle Erfindungen gelten: die technische und die erfinderische Hürde.