Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig!
Jeder, egal ob natürliche oder juristische Person (Unternehmen), kann anmelden.
Tipp: Sie können während des gesamten Verfahrens jederzeit einen (berufsmäßigen) Vertreter hinzuziehen. Besser wäre jedoch, wenn Sie dieser schon von Anfang an begleiten würde.
Wohnsitz/Niederlassung | Besteht Vetretungspflicht? |
Österreich | Nein (Sie können sich aber trotzdem vertreten lassen. Wenn Sie nicht durch berufsmäßige Vertreter wie Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate vertreten sind, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen.) |
EWR/Schweiz | Nein (Es reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung) |
Außerhalb EWR/Schweiz | Ja (Patentanwalts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate) |
Für eine PRIO-Anmeldung und sämtliche Services besteht generell keine Vertretungspflicht!
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